Langfristiger Heilmittelbedarf bei nicht gelisteten Diagnosen

 – Antrag an die Krankenkasse bei nicht gelisteten Diagnosen in der „Diagnoseliste Langfristiger Heilmittelbedarf / Besonderer Verordnungsbedarf“ (https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Diagnoseliste_Webversion.pdf)

Durch die Absenkung der „Höchstmenge“ pro Verordnung, z.B. bei LY von 10 auf 6 Behandlungen, sowie der Wegfall der „Verordnung außerhalb des Regelfalls“, muss bei gewissen Patientengruppen öfter eine Heilmittelverordnung ausgestellt werden.

Bei den Patienten bei denen … Langfristiger Heilmittelbedarf bei nicht gelisteten Diagnosen weiterlesen