Langfristiger Heilmittelbedarf bei nicht gelisteten Diagnosen
– Antrag an die Krankenkasse bei nicht gelisteten Diagnosen in der „Diagnoseliste Langfristiger Heilmittelbedarf / Besonderer Verordnungsbedarf“ (https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Diagnoseliste_Webversion.pdf)
Durch die Absenkung der „Höchstmenge“ pro Verordnung, z.B. bei LY von 10 auf 6 Behandlungen, sowie der Wegfall der „Verordnung außerhalb des Regelfalls“, muss bei gewissen Patientengruppen öfter eine Heilmittelverordnung ausgestellt werden.
Bei den Patienten bei denen … Langfristiger Heilmittelbedarf bei nicht gelisteten Diagnosen weiterlesen
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